Ihre Lenz Kundenkarte in zwei Schritten bestellen​

Schritt 1:
Kundenvertrag ausfüllen

 

Schritt 2:
SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen

Kundenkartenvertrag
Zwischen
Lenz Energie AG
-nachstehend „Firma“ genannt und

    1. Firma überlässt Kunde bis auf Widerruf zum bargeldlosen Tanken von Kraftstoffen zur Nutzung an den Tankautomaten von Firma folgende Kundenkarten: (nicht ausfüllen)
    1. Firma bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Kraftstoffe.
    1. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers. Kunde ist verpflichtet, die nachfolgenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten zu befolgen sowie diese Pflichten sämtlichen Mitarbeitern oder Dritten (Karteninhabern), denen er Kundenarten von Firma aushändigt, ebenfalls aufzuerlegen.
      a. Kunde/Karteninhaber hat die Kundenkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet werden könnte. Kunde/Karteninhaber darf diese nicht öffentlich zugänglich aufbewahren. Kunde/Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte so zu verwahren, dass sie vor Wegnahme eines Dritten höchstmöglich gesichert ist.
      b. Kunde erhält mit gesonderter Post eine persönliche Geheimzahl (PIN) zugesandt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der PIN erlangt. Es ist untersagt, die PIN auf der Karte zu vermerken oder diese in anderer Weise zusammen aufzubewahren.
      c. Der Verlust, Diebstahl, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Kundenkarte ist unverzüglich/sofort Firma anzuzeigen (Sperranzeige). Sperranzeige kann Kunde/Karteninhaber von 08:00 – 17:00 Uhr gegenüber Firma unter der Telefonnummer: 07263/91360 abgeben. Kunde/Karteninhaber verpflichtet sich, solche Fälle unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
      d. Kunde/Karteninhaber wird bereits bei dem Verdacht, dass eine dritte Person unberechtigt in den Besitz der Kundenkarte gelangt sein könnte, sofort Sperranzeige vornehmen.
      e. Kunde verpflichtet sich, für den Fall, dass Karteninhaber aus seinem Betrieb ausscheidet oder aus anderen Gründen die Kundenkarte nicht mehr nutzen darf, sofort eine Sperranzeige vorzunehmen.
      f. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Punkte 5.a – 5.e verletzt Kunde/Karteninhaber seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten grob fahrlässig und ist für einen eventuellen Missbrauch haftbar.
    1. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum 15. und zum letzten eines Monats. Der Betrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen.
    1. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gebührenfrei ohne Fristeinhaltung gekündigt werden. Für den Fall der Rückgabe einer SEPA-Lastschrift ist Firma berechtigt, sämtliche Kundenkarten sofort ohne Vorankündigung zu sperren. Gleiches gilt, sofern Kunde außerhalb des unter Ziffer 7 angegebenen Monatslimits Tankungen vornimmt, ohne dies mit Firma abzustimmen, für den Fall, dass Firma für solche Tankungen keine Sicherheit oder entsprechende Warenkreditversicherungslimits erhält, solche Limits aufgehoben werden oder Firma Informationen über mangelnde oder sinkende Bonität des Kunden erhält.
    1. Kunde/Karteninhaber werden darauf hingewiesen, dass ihre Daten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden und gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Speicherfristen gespeichert werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden die persönlichen Daten unverzüglich gelöscht.

    1. Der Kunde vereinbart mit Firma ein Gesamtverfügungslimit im halben Monat, versichert diesen Betrag zahlen zu können, und bestätigt dies mit der Vertragsunterschrift.
    1. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firma, deren Empfang mit der Unterschrift unter diesem Vertrag bestätigt wird.